Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen für Kämmerei Stadt Husum
Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.
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Weiter zum Online-DienstLeistungsbeschreibung
Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.